Anforderungen an ein Arbeitszeugnis

Beim Arbeitszeugnis wird zwischen dem einfachen und dem qualifizierten Arbeitszeugnis unterschieden. Beide unterscheiden sich inhaltlich stark. Vor allem das qualifizierte Arbeitszeugnis bedarf einer bestimmten Struktur. Lesen Sie hier, was die Unterschiede sind.

Das einfache Arbeitszeugnis

Dieses enthält über Leistungen und Führung keine Angaben, sondern lediglich die Personalien und die Beschäftigungsdauer. Die übertragenen und durchgeführten Arbeitsaufgaben sind exakt und wertfrei zu benennen, sodass der künftige Arbeitgeber sich anhand dieser Aufstellung ein genaues Bild darüber machen kann, womit der Arbeitnehmer beschäftigt war. Ein solches Zeugnis wird auf Antrag des Beschäftigten ausgestellt und lässt vermuten, dass seine Leistungen mangelhaft waren.

Das qualifizierte Arbeitszeugnis

Neben den Personalien und allen Angaben zur Beschäftigung wird auch eine Beurteilung von Leistungen und Führung vorgenommen. Der Arbeitnehmer hat auch nach der Beantragung des einfachen Zeugnisses nach wie vor Anspruch auf das qualifizierte Zeugnis. Es wird meist in sechs Abschnitte unterteilt:
1. Einführung: Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme
2. Einsatz und Entwicklung im Unternehmen
3. Zuletzt ausgeführten Tätigkeiten
4. Leistungsbeurteilung. Hierzu gehören Angaben zur Arbeitsbefähigung, Arbeitsbereitschaft, Wissen und Weiterbildung, Arbeitserfolge, Arbeitsweise und Leistungszusammenfassung. Diese enthält eine verbal formulierte Note, die von Superlativen (Note 1) bis zum schwachen Lob (gerade ausreichende Leistung, Note 4) reicht.
5. Das soziale Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden
6. Schlussformulierung. Hier werden die Gründe für das Ausscheiden aus der Firma genannt, es gehören auch gute Wünsche für die Zukunft und ein Bedauern über das Ende des Arbeitsverhältnisses dazu.

Anforderungen an das Zeugnis

Das Zeugnis muss in einem standardisierten Format (A4) vorliegen, es sei denn, die entsprechende Branche kennt andere Formate. Es muss original unterschrieben sein, und es soll bei einer Beschäftigungsdauer von weniger als zehn Jahren nur zwei Seiten enthalten. Die wichtigste Anforderung an das Arbeitszeugnis neben den korrekten Daten und Angaben zur Beschäftigung ist die neutrale bis positive Bewertung, die keine versteckten Codes enthalten darf. Von diesen gibt es lange Listen. Einige Klassiker lauten: „Verständnis für die Arbeit“ = Bemühen ohne Erfolg, „er/sie belebte oft das Betriebsklima“ = trank Alkohol im Dienst. Für die richtige Nutzung dieser Geheimsprache, sind Arbeitszeugnis Vorlagen zu empfehlen.

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