Stromanbieter auswählen – was beachten?

Anders als in anderen Branchen braucht bei der Wahl des Stromanbieters nicht auf die vom Anbieter erbrachte Leistung geachtet zu werden. Strom ist Strom, aus der Steckdose kommt bei allen Anbietern dasselbe. Auch die Zuverlässigkeit der Stromversorgung ist unabhängig von der Wahl des Stromanbieters garantiert. Am Anschluss des Kunden ändert sich nichts, technisch bezieht er den Strom weiterhin aus einem nahe gelegenen Kraftwerk.

Es ergäbe wenig Sinn, den Strom für jeden Kunden individuell über weite Strecken zu transportieren. Sollte der eigene Anbieter keinen Strom mehr ins Netz einspeisen, übernimmt der lokale Stromversorger automatisch die Lieferung. Dabei kommt es zu keiner Lieferunterbrechung, da damit keine technische Umstellung verbunden ist. Erhebliche Unterschiede zwischen den verschiedenen Stromanbietern zeigen sich jedoch beim Preis und in der Gestaltung der Tarife. Die Anbieter von Strom zeigen eine erstaunliche Kreativität bei der Tarifgestaltung, um beim Stromanbieter Vergleich gut abzuschneiden.

Im ersten Jahr der Vertragslaufzeit gewähren nahezu alle Anbieter ihren Neukunden Rabatte, teilweise in beachtlicher Höhe. Zu prüfen ist, unter welchen Bedingungen dieser Rabatt im Einzelfall gewährt wird. In einigen Fällen wird vorausgesetzt, dass der Vertrag nach einem Jahr noch ungekündigt ist. Aufgrund der zu beachtenden Kündigungsfristen bedeutet dies, dass eine Kündigung zum Ende des ersten Jahres nur unter Verlust dieses Rabatts möglich ist. Andere Stromanbieter nutzen den am Ende des ersten Jahres auszuzahlenden Rabatt, um das Sonderkündigungsrecht im Fall einer Preiserhöhung de facto auszuhebeln. Den Rabatt erhält nur, wer trotz teilweise deutlicher Preiserhöhungen im ersten Jahr auf eine Kündigung verzichtet. Idealerweise sollten derartige Neukundenrabatte daher mit einer Preisgarantie während des ersten Jahres kombiniert werden.

Vorauszahlungen werden von zahlreichen Anbietern mit attraktiven Preisnachlässen honoriert. Aus Sicht der Stromanbieter rechnet sich das durchaus, da keine Zahlungsausfälle oder Kosten für Inkassomaßnahmen in der Kalkulation berücksichtigt werden müssen. Kunden sollten insbesondere bei kleinen Anbietern berücksichtigen, dass die Vorauszahlungen im Fall einer Insolvenz des Anbieters verloren sind. Eine Risikoabwägung, die jeder Kunde selbst vornehmen muss.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.